Gemeinsame Bekanntmachung der Samtgemeinde Neuenhaus und der Gemeinde Georgsdorf
46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Neues Land, Erweiterung“ der Gemeinde Georgsdorf.
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 10.02.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes (i.d.F. der Neubekanntmachung 2005) gefasst. Der Rat der Gemeinde Georgsdorf hat in seiner Sitzung am 18.08.2026 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Neues Land, Erweiterung“ gefasst.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
Planungsanlass für die o.g. Bauleitplanung ist die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes „Neues Land“, da die Bauflächen in den planungsrechtlich gesicherten Gewerbegebieten der Gemeinde Georgsdorf nahezu vollständig vergeben sind und um die weitere gewerbliche Entwicklung der Gemeinde zu sichern.
Die Planentwürfe liegen in der Zeit vom 14.09.2026 bis 14.10.2026 (einschließlich) während der Dienststunden im Bürgerbüro des Rathauses der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus oder im Gemeindebüro der Gemeinde Georgsdorf, Schulstraße 26, 49828 Georgsdorf (Tel. 05946 1408) aus. Die Unterlagen können auch unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bürger*innen / Bauen, Ordnung, Verkehr / Bauleitplanung / aktuelle Planverfahren öffentlich eingesehen werden. Der Direktlink zur Unterseite lautet: https://www.neuenhaus.de/start/buergerinnen/bauen-ordnung-verkehr/
bauleitplanung/aktuelle-planverfahren/
Während des o.g. Zeitraumes besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können auch per Post (Anschrift s.o.), per Email (rathaus@neuenhaus.de) oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bauleitplanes wird gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltauswirkungen werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Neuenhaus, den 07.09.2026 Günter Oldekamp Berthold Egbers Samtgemeindebürgermeister Bürgermeister Georgsdorf
=> 46. Änderung FNP Samtgemeinde Neuenhaus und B-Plan Nr. 18 "Gewerbegebiet Neues Land, Erweiterung"
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