Rathaus Neuenhaus, Sitzungszimmer 15

Samtgemeinde Neuenhaus

Bauleitplanung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (i.d.F. der Neubekanntmachung 2005) der Samtgemeinde Neuenhaus sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 11.06.2025 bzw. 08.07.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (i. d. F. der Neubekanntmachung 2005) gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Planungsanlass für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erweiterung des sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Windpark" (29. Änd. Flächennutzungsplan Windpark Georgsdorf), um den Anteil der erneuerbaren Energie zu erhöhen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitergehende Nutzung geeigneter Flächen für die Windenergie geschaffen werden. Dieser Bereich ist bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und soll als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Windpark" ausgewiesen werden (SO Wind). Gem. § 249 c BauGB sind im Flächennutzungsplan dargestellte Windenergiegebiete zugleich als Beschleunigungsgebiete (BG) für Windenergie an Land darzustellen. Die Planung des Sondergebietes soll im Rotor – out – Prinzip erfolgen. Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereichs ergibt sich aus dem untenstehenden Geltungsbereich.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt durch Bereitstellung der Planunterlagen im Internet unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bauen und Umwelt/Bauleitplanung/aktuelle Planverfahren in der Zeit vom 21.09.2026 bis 21.10.20226 (einschließlich). Darüber hinaus ist dann auch während der Dienststunden im Bürgerbüro des Rathauses der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26 in 49828 Neuenhaus die Einsichtnahme in die Planunterlagen möglich.  Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Anschrift s.o.) oder per Email (rathaus@neuenhaus.de) eingereicht werden.

Im Rahmen der Aufstellung des Bauleitplanes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltauswirkungen werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die frühzeitige Beteiligung dient der Information und der Ermittlung der für die weitere Planung bedeutsamen Belange. Die eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und, soweit sie für die Planung relevant sind, in die weitere Bearbeitung einbezogen.

Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Planentwürfe mit den dazugehörigen Begründungen und weiteren Unterlagen erneut öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung besteht dann nochmals die Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Planinhalten abzugeben.

 ==> Zu den Unterlagen der Bauleitplanung

Neuenhaus, 14.09.2026                                                    Günter Oldekamp                                                                                                  Samtgemeindebürgermeister