Katastrophenschutz
Warnen, schützen und informieren
Stromausfall, Hochwasser, Starkregenereignisse – das Thema Katastrophenschutz gewinnt seit Jahren immer mehr an Bedeutung bei der Samtgemeinde Neuenhaus. Als Katastrophenschutzbehörde hat der Landkreis Grafschaft Bentheim die Aufgabe, seine Einwohner*innen im Katastrophenfall zu warnen, zu schützen und zu informieren. Ebenso gilt es, lebenswichtige Infrastruktur vor Gefahren und Schäden, die durch Großschadenslagen oder Katastrophen entstehen können, zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise
- Naturkatastrophen: Hochwasser, Stürme, Trockenheit, Hitze
- technische Katastrophen: Unfälle mit gefährlichen Stoffen, Brände, langanhaltende Stromausfälle
- epidemische Lagen: Pandemien, Seuchen
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Gefahrenabwehr und dem Katastrophenfall. Für die Gefahrenabwehr (z.B. bei Unwetterereignissen, Kampfmittel- und Munitionsfunden) ist die Samtgemeinde Neuenhaus zuständig. Wenn der Katastrophenfall durch den Landrat ausgerufen wird, übernimmt die Kreisverwaltung die Einsatzleitung. In der Grafschaft musste der Katastrophenfall zum Glück bislang noch nicht ausgerufen werden.
Weitere Informationen
Broschüre vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Weitere Informationen sind der Homepage des Landkreises Grafschaft Bentheim zu entnehmen.
