Neuenhaus Stadtkern

Katastrophenschutz

  • Warnen, schützen und informieren

    Stromausfall, Hochwasser, Starkregenereignisse – das Thema Katastrophenschutz gewinnt seit Jahren immer mehr an Bedeutung bei der Samtgemeinde Neuenhaus. Als Katastrophenschutzbehörde hat der Landkreis Grafschaft Bentheim die Aufgabe, seine Einwohner*innen im Katastrophenfall zu warnen, zu schützen und zu informieren. Ebenso gilt es, lebenswichtige Infrastruktur vor Gefahren und Schäden, die durch Großschadenslagen oder Katastrophen entstehen können, zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise

    • Naturkatastrophen: Hochwasser, Stürme, Trockenheit, Hitze
    • technische Katastrophen: Unfälle mit gefährlichen Stoffen, Brände, langanhaltende Stromausfälle
    • epidemische Lagen: Pandemien, Seuchen

    Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Gefahrenabwehr und dem Katastrophenfall. Für die Gefahrenabwehr (z.B. bei Unwetterereignissen, Kampfmittel- und Munitionsfunden) ist die Samtgemeinde Neuenhaus zuständig. Wenn der Katastrophenfall durch den Landrat ausgerufen wird, übernimmt die Kreisverwaltung die Einsatzleitung. In der Grafschaft musste der Katastrophenfall zum Glück bislang noch nicht ausgerufen werden.

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