Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Klimagesetztes sind die Kommunen im Land zur regelmäßigen Berichterstattung über den Energieverbrauch ihrer kommunalen Liegenschaften verpflichtet. Erstmals für das Jahr 2022 veröffentlicht die Samtgemeinde Neuenhaus an dieser Stelle ihren Energiebericht.
Berichtspflicht im niedersächsischen Klimagesetz Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das niedersächsische Klimagesetz (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels) verabschiedet, das mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 15.12.2020 in Kraft getreten ist. Paragraf 8 dieses Gesetzes verpflichtet die niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes, erstmals für das Jahr 2022. Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:
Martin Heck Fachbereich 1 Bauangelegenheiten
Wirtschaft & Klimaschutz