Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Im Frühjahr werden die Raupen des Eichenprozessionsspinners wieder flächendeckend in ganz Neuenhaus an Eichen auftreten. Problematisch sind insbesondere die feinen Brandhärchen der Raupen. Sie können bei manchen Menschen zu allergischen Reaktionen wie Hautirritationen oder Atembeschwerden führen. Die Stadtverwaltung hat entsprechende Vorbereitungen getroffen und in Abstimmung mit dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden eine angepasste Bekämpfungsstrategie erarbeitet. Die Bekämpfung erfolgt nach dieser einheitlichen Kategorisierung:
Kategorie 1: Stark frequentierte öffentliche Bereiche mit regelmäßiger Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer. z. B.: Schulen, Kindergärten und öffentliche Spielplätze. Hier ist eine Bekämpfung erforderlich. Kategorie 2: Betroffen sind mäßig frequentierte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, wo Fußgänger oder Radfahrer zu erwarten sind, ohne dass eine realistische Möglichkeit besteht, auf Alternativen auszuweichen. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfolgt nachrangig zu Kategorie 1, sofern hierfür noch Kapazitäten zur Verfügung stehen. Kategorie 3: Gering frequentierte öffentliche Bereiche mit gelegentlicher Nutzung der Straßen oder Wege durch Fußgänger oder Fahrradfahrer die sich z. B. im Außenbereich oder an Siedlungsrändern befinden. Die Verkehre können auf andere Strecken ausweichen. In diesem Fall sind Warnschilder oder Hinweise ausreichend. Kategorie 4: Die befallenen Bäume stehen entfernt von menschlichen Siedlungen oder öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden. Hier reicht eine allgemeine Warnung über Medien aus. Auf die Gefahrstellen durch den EPS wird durch Schilder hingewiesen.
Für das Jahr 2021 setzt die Stadt Neuenhaus weiterhin vorrangig auf das Absaugen der Nester und Raupen als wirkungsvollste Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung. Für die Absaugmaßnahmen an öffentlichen Bäumen wurde bereits ein entsprechendes Fachunternehmen unter Vertrag genommen. In der Zeit von Anfang Juni bis Ende August wird diese Firma an einem festen Wochentag das Absaugen des EPS übernehmen. Am effizientesten können die Absaugmaßnahmen nach der Verpuppung der Raupen durchgeführt werden. Bei mechanischen Maßnahmen vor diesem Larvenstadium zeigt die Erfahrung, dass nicht die gesamte Population erfasst wird. Im vergangenen Jahr war das ungefähr Mitte Juni. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Anbringen von sogenannten EPS-Fallen und das Umwickeln der Baumstämme mit Stretch Folie, als nicht wirksam herausgestellt hat. Das Absaugen wird durch diese Maßnahme noch behindert. Die vorhandenen Kästen wurden für die neuen Season gesäubert. Auf den Einsatz von chemischen Mitteln wird vorerst verzichtet. Die Bekämpfung durch die Stadt Neuenhaus erfolgt ausschließlich auf den öffentlichen Flächen der Stadt und nicht an privaten Bäumen. Die Stadt empfiehlt allen Eichenbaumbesitzer, bei einem Raupenbefall ein Fachunternehmen mit der Entfernung zu beauftragen. Ein Befall von privaten Bäumen muss nicht gemeldet werden. Sollten Sie einen Befall einer Eiche im öffentlichen Bereich feststellen können Sie diesen gerne über die Befallsmeldung melden.
Bürger/innen