Rathaus Neuenhaus, Sitzungszimmer 15

Samtgemeinde Neuenhaus und Gemeinde Lage

Bauleitplanung

Gemeinsame Bekanntmachung der Samtgemeinde Neuenhaus und der Gemeinde Lage

36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus (in der Fassung der Neubekanntmachung 2005) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Goorkamp“ der Gemeinde Lage.

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 14.05.2025 dem Entwurf zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Der Rat der Gemeinde Lage hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Goorkamp“ zugestimmt. Planungsanlass für o.g. Bauleitplanung ist die geplante Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Bereich des Goorweges in Lage.

Die Planentwürfe werden in der Zeit vom 14.09.2026 bis 14.10.2026 (einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bürger*innen / Bauen, Ordnung, Verkehr / Bauleitplanung / aktuelle Planverfahren öffentlich ausgelegt. Der Direktlink zur Unterseite lautet:

https://www.neuenhaus.de/start/buerger-innen/bauen-ordnung-verkehr/bauleitplanung/aktuelle-planverfahren/

Eine Einsichtnahme ist darüber hinaus im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus während der Dienstzeiten im Bürgerbüro und beim Bürgermeister der Gemeinde Lage, Herrn Ludwig Hagedoorn, Neuland 14, 49828 Lage (Tel. 05941 4297) möglich. Während des o.g. Zeitraumes besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können auch per Post (Anschrift s.o.), per E-mail (rathaus@neuenhaus.de) oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht gem. § 2 a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 12 “Goorkamp“ und zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:
    • die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen, die menschliche Gesundheit und Emissionen
    • die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte
    • die Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft
    • die Auswirkungen auf die Landschaft
    • die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
    • Aussagen zum Europäischen Netz – Natura 2000
    • die Wechselwirkungen der o.g. Belange
    • Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Wirkungsprognose und umweltrelevante Maßnahmen
  • Artenschutzbeitrag zur Bauleitplanung Nr. 12 „Goorkamp“
  • Brutvogelerfassung zur Bauleitplanung Nr. 12 „Goorkamp“
  • Stellungnahme des Landkreises Grafschaft Bentheim, Abteilung Umwelt,
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
  • Stellungnahme des NLWKN.


Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Neuenhaus, den 07.09.2026                  Günter Oldekamp                                  Ludwig Hagedoorn                                                                                                                 Samtgemeindebürgermeister                 Bürgermeister Lage

=> 36. Änderung FNP Samtgemeinde Neuenhaus und B-Plan Nr. 12 "Goorkamp" Gemeinde Lage