Der Verwaltungsausschuss der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 20.05.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87.1 „Erweiterung Gewerbegebiet Veldhausen Nord“ zugestimmt. Planungsanlass für o.g. Bauleitplanung ist die Weiterentwicklung eines vorhandenen Gewerbegebietes und der Neubau des städtischen Bauhofs in der Stadt Neuenhaus.
Der Planentwurf wird in der Zeit vom 03.06.2026 bis 03.07.2026 (einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet unter www.neuenhaus.de öffentlich ausgelegt.
Eine Einsichtnahme ist darüber hinaus im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus während der Dienstzeiten im Bürgerbüro möglich. Während des o.g. Zeitraumes besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können auch per Post (Anschrift s.o.), per E-mail (rathaus@neuenhaus.de), Fax (05941/911-260) oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht gem. § 2 a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 87.1 “ Erweiterung Gewerbegebiet Veldhausen Nord“
- Bestandsaufnahme und Bewertung der
Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere:
- die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen, die menschliche Gesundheit und Emissionen
- die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte
- die Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft
- die Auswirkungen auf die Landschaft
- die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
- Aussagen zum Europäischen Netz – Natura 2000
- die Wechselwirkungen der o.g. Belange
- Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Wirkungsprognose und umweltrelevante Maßnahmen
- Bestandsaufnahme und Bewertung der
Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere:
- Brutvogelkartierung und Artenschutzbeitrag zur Bauleitplanung Nr. 87.1 “ Erweiterung Gewerbegebiet Veldhausen Nord
- Erfassung von Fledermäusen zum Bebauungsplan Nr. 87.1 “ Erweiterung Gewerbegebiet Veldhausen Nord“
- Schalltechnische Beurteilung
- Geruchsgutachten
- Entwässerungskonzept
- Stellungnahme des Landkreises Grafschaft Bentheim, Abteilung Umwelt.
- Stellungnahme Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neuenhaus, 27.05.2026 Günter Oldekamp Stadtdirektor
Hier finden Sie die Planunterlagen und Bekanntmachung:
=> B-Plan Nr. 87.1 "Erweiterung Gewerbegebiet Veldhausen Nord"

