Bekanntmachung der Stadt Neuenhaus
Der Rat der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 den nachstehend aufgeführten Bebauungsplan gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z.Zt. geltenden Fassung als Satzung beschlossen und die Begründung genehmigt.
Bebauungsplan Nr. 64 „Hilten“ 7. Änderung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird ein weiterer überbaubarer Bereich für kleinen Wohnraum eingefügt.
Der Geltungsbereich dieser Planänderung betrifft die Flurstücke 167 und einen Teil des Flurstückes 76/2 der Flur 40 Gemarkung Neuenhaus, gelegen an der Straße Buitenborg, an der ehemaligen Hofstelle Mons, Hausnummer 19.
Der v.g. Bebauungsplan mit Begründung kann gemäß § 10 Abs. 3, Satz 2 BauGB im Bauamt der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Plan kann auch unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bürger*innen/Bauen, Ordnung, Verkehr/Bauleitplanung/Rechtskräftige Bauleitplanung eingesehen werden. Der Link zur Unterseite lautet:
Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt der oben genannte Bebauungsplan gem.
§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1.eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Neuenhaus, den 12.06.2026 Günter Oldekamp
Stadtdirektor

