Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 dem Entwurf zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Der Rat der Gemeinde Osterwald hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Erweiterung Nördlich Industriestraße“ zugestimmt. Planungsanlass für o.g. Bauleitplanung ist die Erweiterung eines Gewerbegebietes.
Die Planentwürfe werden in der Zeit vom 03.06.2026 bis 03.07.2026 (einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet unter www.neuenhaus.de öffentlich ausgelegt.
Eine Einsichtnahme ist darüber hinaus während der Dienststunden im Bürgerbüro des Rathauses der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus und im Gemeindebüro der Gemeinde Osterwald, Hauptstraße 21, 49828 Osterwald (nach vorheriger Anmeldung unter der Tel.-Nr. 05941/5512) möglich. Während des o.g. Zeitraumes besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können auch per Post (Anschrift s.o.), per Email (rathaus@neuenhaus.de), Fax (05941/911-260) oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht incl. Artenschutzbeitrag mit Brutvögel und Fledermäuse und Brutvogel-Erfassung gem. § 2 a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 14.1 „Erweiterung Nördlich Industriestraße“ und zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:
- die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen, die menschliche Gesundheit und Emissionen
- die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte
- die Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft
- die Auswirkungen auf die Landschaft
- die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
- Aussagen zum Europäischen Netz – Natura 2000
- die Wechselwirkungen der o.g. Belange
- Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Wirkungsprognose und umweltrelevante Maßnahmen
- Schalltechnische Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 14.1 „Erweiterung Nördlich Industriestraße“
- Ergänzung Geruchsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 14.1 „Erweiterung Nördlich Industriestraße“
- Wasserwirtschaftliche Vorplanung zum Bebauungsplan Nr. 14.1 „Erweiterung Nördlich Industriestraße“
- Stellungnahme des Landkreises Grafschaft Bentheim, Abteilung Umwelt.
- Stellungnahme Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neuenhaus, 27.05.2026 Günter Oldekamp Gerda Brookman Samtgemeindebürgermeister Bürgermeisterin

