Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Die Überörtliche Kommunalprüfung beim Niedersächsischen Landesrechnungshof hat im Rahmen einer Finanzstatusprüfung der Samtgemeinden auch die Samtgemeinde Neuenhaus geprüft und darüber eine Prüfungsmitteilung gefertigt.
Diese Prüfungsmitteilung wurde gem. § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalprüfungsgesetzes dem Rat der Samtgemeinde Neuenhaus in seiner Sitzung am 22.09.2022 bekanntgegeben. Sie liegt in der Zeit vom 04.10. bis zum 10.10.2022 im Bürgerbüro der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, öffentlich aus und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Neuenhaus, 01.10.2022
Günter Oldekamp Samtgemeindebürgermeister
Samtgemeinde