Urkundenanforderung

Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Aus den Personenstandsregistern ausgestellte Urkunden können Sie online über unser Bürgerportal OpenRathaus beantragen.

Sie können sich auch schriftlich mit dem Standesamt in Verbindung setzen oder persönlich im Standesamt vorsprechen. Bei persönlicher Beantragung müssen Sie sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wir empfehlen Ihnen für alle Vorsprachen eine Terminreservierung, um Ihre Wartezeit zu verkürzen.
Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen.

Das Standesamt Neuenhaus erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) vom Standesamt Neuenhaus oder einem der verwalteten Standesämter Georgsdorf, Lage oder Veldhausen beurkundet wurde und die gesetzlichen Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen sind.
Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:

  • im Geburtenregister: 110 Jahre
  • im Eheregister: 80 Jahre
  • im Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • im Sterberegister: 30 Jahre

Wenn Sie Nachweise aus älteren Personenstandsbüchern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Kreis- und Kommunalarchiv des Landkreises Grafschaft Bentheim in Nordhorn.