Wahlen und Abstimmungen
allgemein – unmittelbar – frei – gleich – geheim
allgemein – unmittelbar – frei – gleich – geheim
Am jeweiligen Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Verteilung der politischen Macht. Mit ihrem Votum bestimmen sie die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, des Bundestags, der Landtage und der Kommunalparlamente. Im Vorfeld der jeweiligen Wahl finden Sie hier weitergehende Informationen.
Mit der Votemanager-App können die Wahlergebnisse auch auf mobilen Endgeräten abgerufen werden. Die Votemanager-App ist für iPhone oder iPad im Apple App Store und für Android im Google Play Store kostenfrei erhältlich.
Kommunalwahl 2026
Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am Sonntag, 13. September 2026 statt.
In diesem Jahr stehen folgende Wahlen an:- Wahl Landrat/Landrätin
- Kreistagswahl
- Wahl Samtgemeindebürgermeister
- Samtgemeinderatswahl
- Stadtratswahl Neuenhaus
- Gemeinderatswahl Esche
- Gemeinderatswahl Georgsdorf
- Gemeinderatswahl Lage
- Gemeinderatswahl Osterwald
Sollte für die Direktwahlen (Landrat/Landrätin bzw. Samtgemeindebürgermeister/in) eine Stichwahl erforderlich werden, wird diese am Sonntag, 27. September 2026 stattfinden.
Zeitlicher Ablauf
- Wichtige Gesetzesänderung: 06.07.2026, Einreichung der Wahlvorschläge für die Samtgemeindebürgermeisterwahl endet neuerdings 2 Wochen früher
- 20.07.2026, Einreichung der Wahlvorschläge bis 18 Uhr (§ 21 bzw. §§ 45a*, 45d* NKWG, §§ 31 bis 33 NKWO)
- 29.07.2026, Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 28 Abs. 1 bis 5 NKWG, § 37 NKWO), unverzügliche öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge (§ 28 Abs. 6 NKWG)
- 02.08.2026, Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (§ 16 NKWO)
- 03.08.2026, Beginn der Briefwahlphase und der Wahlmöglichkeit vor Ort im Rathaus, Beginn der Versendung der Wahlbenachrichtigungen
- 23.08.2026, spätester Termin für Benachrichtigung der Wahlberechtigten (§ 18 NKWO)
- 09.09.2026, letzter Tag für eine Onlinebriefwahlbeantragung
- 11.09.2026, Ende der Briefwahlphase und der Wahlmöglichkeit vor Ort im Rathaus
- 24.08.-28.08.2026, Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (§ 18 Abs. 1 NKWG, § 19 NKWO)
- 13.09.2026, Wahltag
- 16.09.2026, voraussichtlicher Beginn der Briefwahlphase der Stichwahl und der Wahlmöglichkeit vor Ort im Rathaus
- 25.09.2026, letzter Tag der Briefwahlphase der Stichwahl und der Wahlmöglichkeit vor Ort im Rathaus
- 27.09.2026, Wahltag für die eventuelle Stichwahl
Was ist, wenn ich umziehe?
Zieht eine wahlberechtigte Person aus der Samtgemeinde Neuenhaus weg, so ist sie für diese Wahlen in der Samtgemeinde Neuenhaus nicht mehr wahlberechtigt.
Ist eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag – 13. Juni 2026 – von außerhalb in die Samtgemeinde Neuenhaus zugezogen, erfüllt sie nicht die 3-Monats-Frist. Sie ist für die Samtgemeindebürgermeister*in-Wahl, für die Samtgemeinderatswahl und Gemeinderatswahl nicht wahlberechtigt.
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag – 13. Juni 2026 – innerhalb der Samtgemeinde Neuenhaus in eine andere Mitgliedsgemeinde um, so verliert sie ihre Wahlberechtigung für die Gemeinderatswahl. Sie bleibt aber für die Samtgemeindebürgermeister*in-Wahl und die Wahl zum Samtgemeinderat weiterhin stimmberechtigt.
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses – 02. August 2026 – innerhalb der Samtgemeinde Neuenhaus um, kann sie nur im Wahllokal des alten Wahlbezirkes oder per Briefwahl wählen. Für die Briefwahl sind beim Wahlamt ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Wie werde ich zu meinem Wahlrecht informiert?
Alle Wahlberechtigten werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung erhält alle wichtigen Informationen für die Stimmabgabe. Insbesondere die Hinweise, wo das zuständige Wahllokal liegt und zu welchen Wahlen jemand wahlberechtigt ist.
Wer also keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich sofort beim Wahlamt melden. Eine Nachfrage kann auch telefonisch erfolgen. Die Wahlberechtigung ist in der Regel ohne großen Aufwand in wenigen Minuten zu klären. Wer sich nicht um sein Wahlrecht kümmert, läuft Gefahr, ggfls. am 13. September 2026 nicht wählen zu können.
Wo wird gewählt?
Ihre Wahlbenachrichtigung enthält genaue Informationen zu Ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr wählen.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob ihr Wahllokal rollstuhlgerecht zugänglich ist, wenn dies für Sie von Bedeutung ist. Erläuterungen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.
Wahllokale
In insgesamt 14 Wahllokalen geben die Wählerinnen und Wähler der Samtgemeinde Neuenhaus ihre Stimmen ab. Eine Übersicht über die Standorte der Wahllokale, samt Bezeichnung des Wahlbezirks gibt die untenstehende Übersichtskarte. Sollte es Ihnen bei einer Wahl nicht möglich sein, Ihre Stimme vor Ort abzugeben, können Sie einige Wochen vor der jeweiligen Wahl Briefwahlunterlagen beantragen.
© Ralf PriggeSamtgemeinde Neuenhaus
Insgesamt 14 Wahllokale
© Bernd HempenStadt Neuenhaus
10 Wahllokale
© Fotograf e.V.Gemeinde Esche
1 Wahllokal
Gemeinde Georgsdorf
1 Wahllokal
© Samtgemeinde NeuenhausGemeinde Lage
1 Wahllokal
© Samtgemeinde NeuenhausGemeinde Osterwald
1 Wahllokal





