Als Erste/r Samtgemeinderätin/Samtgemeinderat vertreten Sie die Samtgemeinde Neuenhaus bei Abwesenheit des Samtgemeindebürgermeisters nach innen und außen, leiten die Verwaltung, verantworten die Umsetzung politischer Beschlüsse und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte.
Es ist vorgesehen, dass Sie im Nebenamt stellvertretende Stadtdirektorin/stellvertretender Stadtdirektor werden.
Die Samtgemeinde Neuenhaus mit ihren 5 Mitgliedsgemeinden Esche, Georgsdorf, Lage, Stadt Neuenhaus und Osterwald hat ca. 15.000 Einwohner und liegt landschaftlich reizvoll in der Niedergrafschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim an der Grenze zu den Niederlanden. Neuenhaus verfügt über ein sehr gutes Betreuungs- und Bildungsangebot und hat einen hohen Wohn-, Erholungs- und Freizeitwert.
Ihre Aufgaben
- Allgemeine Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters
- Leitung des Fachbereichs 1 (Zentrale Dienste, Finanzen und Bauangelegenheiten)
- Unterstützung des Samtgemeindebürgermeisters bei der Umsetzung kommunalpolitischer Ziele sowie Vorbereitung und Begleitung von Entscheidungen der politischen Gremien
- Steuerung und Koordinierung von Projekten sowie kontinuierliche Optimierung von Verwaltungsprozessen
- strategische Weiterentwicklung der Samtgemeinde, insbesondere unter Berücksichtigung der Digitalisierung
- vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den politischen Gremien, Mitgliedsgemeinden, Behörden und Institutionen sowie mit ehrenamtlich Engagierten
Die endgültige Geschäftsverteilung erfolgt nach der Stellenbesetzung.
Sie bieten uns
Wir suchen eine engagierte und verantwortungsbewusste Führungspersönlichkeit mit ausgeprägtem kommunalem Verständnis, strategischem Weitblick und Freude an der Gestaltung moderner Verwaltung.
Sie verfügen über
- die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst), einen erfolgreichen Abschluss des Angestelltenlehrgangs II oder ein abgeschlossenes Studium, vorzugsweise in einem rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang oder eine vergleichbare Qualifikation
- mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung, idealerweise in führender Funktion
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien, Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie ehrenamtlich Engagierten
- ausgeprägte Führungs-, Kommunikations- und Organisationskompetenzen sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten
- hohe Verantwortungsbereitschaft, Entscheidungsfreude und eine strukturierte, lösungsorientierte Arbeitsweise
- die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen, Veranstaltungen und Terminen, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
- ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliches Verwaltungshandeln
Wir bieten Ihnen
- vielseitige, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeiten mit großem Handlungs- und Gestaltungspielraum
- die Möglichkeit, die weitere Entwicklung der Samtgemeinde und den eigenen Verantwortungsbereich an maßgeblicher Stelle weiterzuentwickeln
- die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten und hochmotivierten Team
- eine Stelle als Wahlbeamtin bzw. Wahlbeamter auf Zeit in Vollzeit mit einer Besoldung nach Besoldungsgruppe A 15 NKBesVO, sowie zusätzlichen monatlichen Aufwandsentschädigung für das Amt als Erster Samtgemeinderat und stellvertretender Stadtdirektor
- zeitgemäß ausgestattete Arbeitsplätze und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens,
- gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- die Möglichkeit des Bikeleasings
Kontakt
Auskünfte über die Stelle und das Besetzungsverfahren erteilt Ihnen Samtgemeindebürgermeister Michael Kramer unter der Telefonnummer 05941 911-111
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 08.11.2026 an Samtgemeindebürgermeister Michael Kramer - persönlich - Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus oder per Mail an kramer@neuenhaus.de .

