Jahresabschluss der Samtgemeinde Neuenhaus zum 31.12.2022; Vorläufiger Jahresabschluss zum 31.12.2025 - Samtgemeinde Neuenhaus; Übertragung von Aufgaben der Samtgemeinde Neuenhaus auf die Stadt Neuenhaus zur Vermeidung einer Umsatzsteuerbelastung ab dem 01.01.2027; 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus Erweiterung Gewerbegebiet "Nördlich Industriestraße" in der Gemeinde Osterwald, Abwägung, Feststellungsbeschluss, Genehmigung der Begründung; 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus, Ausweisung eines Sondergebietes "Windenergie" im Bereich Frensdorfer Wald, Abwägung nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens entsprechend der Espoo - Konvention, Feststellungsbeschluss, Genehmigung der Begründung
Die vollständige Tagesordnung kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Neuenhaus, den 01.09.2026
Günter Oldekamp, Samtgemeindebürgermeister

