Altes Rathaus von Neuenhaus von oben

Samtgemeinde Neuenhaus

Schulanmeldungen 2027 für Grundschulen

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und einen Nachweis über die Masernschutzimpfung mit und stellen Sie Ihr Kind bei der Anmeldung persönlich vor. 

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.09.2027 das 6. Lebensjahr vollenden. Es können auch jüngere Kinder aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulreife haben.