Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms Nordhorn-Neuenhaus-Lage können erneut Fördermittel für sogenannte Kleinstvorhaben beantragt werden. Vereine, Kirchengemeinden oder Institutionen sowie auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, pro Projekt einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro zu erhalten.
Die Dorfregion Nordhorn-Neuenhaus-Lage ist seit einiger Zeit Teil des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Niedersachsen. Dadurch eröffnen sich vielfältige Fördermöglichkeiten, darunter auch die Förderung sogenannter Kleinstvorhaben. Wer kleinere Projekte plant und umsetzen möchte, die dem Gemeinwohl der Bevölkerung in der Dorfregion zugutekommen, kann hierfür eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Ziel der Förderung ist es, das bürgerschaftliche Engagement, das Zusammenleben, das gemeinschaftliche Miteinander sowie die Vernetzung zu stärken. Förderfähige Maßnahmen können beispielsweise kleinere Aufwertungen von Plätzen, Treffpunkten und Begegnungsräumen umfassen. Ebenso zählen fest installierte oder inventarisierte Neuanschaffungen für Vereine, Gruppen und die Dorfgemeinschaft dazu.
Das gesamte Fördervolumen für Kleinstvorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung beträgt insgesamt 30.000 Euro. Die Höhe der Förderung wird für jedes Projekt individuell ermittelt und kann maximal 2.500 Euro betragen. Ein finanzieller Eigenanteil durch die Antragstellenden ist in jedem Fall erforderlich.
Für eine kostenfreie Beratung zur Förderfähigkeit von Kleinstvorhaben können sich Interessierte an das Planungsbüro „regionalplan & uvp“ wenden. Telefon: 05902 / 503 702-0; E-Mail: dorfentwicklung@regionalplan-uvp.de. Dort ist auch der Blanko-Steckbrief erhältlich, der zur Beantragung der Fördermittel ausgefüllt werden muss.
Anträge können bis zum 1. Mai 2026 per E-Mail beim Planungsbüro eingereicht werden. Über die Auswahl der Projekte entscheidet anschließend der Arbeitskreis Dorfentwicklung der Dorfregion Nordhorn-Neuenhaus-Lage. Im Anschluss stellen die Kommunen die Anträge auf Bewilligung der Fördermittel beim Amt für regionale Landesentwicklung. Dieses Vorhaben dient der nachhaltigen Entwicklung und der Attraktivitätssteigerung von Dörfern in ländlichen Regionen als Wohn-, Wirtschafts-, Erholungs-, Sozial- und Kulturraum. Ziel ist es, die Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung zu verbessern.
Alle Informationen kurz und kompakt sind dem Flyer zu entnehmen.

