Ergänzende Bemerkungen im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 3 Eigenbetriebsverordnung werden nicht für erforderlich gehalten.
Am 28.10.2025 hat die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH den Jahresabschluss 2024 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024 erteilt. Die Gesellschafterversammlung beschließt das Jahresergebnis (nach Steuern) in Höhe von 366.205,03 € auf die neue Rechnung vorzutragen.
Die Unterlagen zu dem Jahresabschluss 2024 können gemäß § 36 Eigenbetriebsverordnung hier eingesehen werden.
Neuenhaus, 24.10.2025
Günter Oldekamp, Stadtdirektor

