Rathaus Neuenhaus, Sitzungszimmer 15

Stadt Neuenhaus

Bauleitplanung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 „Hardinger Straße“ gefasst und am 18.06.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht.

Planungsanlass für o.g. Bauleitplanung ist die Nachnutzung einer ehemaligen gewerblichen Immobilie. Hier sollen durch einen Vorhabenträger mehrere Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser errichtet werden.

Zu dem vorgenannten Bebauungsplan sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Umweltplanerischer Fachbeitrag
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich Naturschutz und Landschaftspflege insbesondere   
  • Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte
  • Die Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft
  • Die Auswirkungen auf die Landschaft
  • Die Auswirkungen auf Menschen, die menschliche Gesundheit und Emissionen
  • Die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Die Wechselwirkungen zwischen den genannten Belangen
  • Die Aussagen zum europäischen Netz – Natura 2000
  • Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Wirkungsprognosen und umweltrelevante Maßnahmen
  • Schalltechnische Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 97 „Hardinger Straße“

Der Planentwurf nebst Anlagen wird in der Zeit vom 29.07.2025 bis einschließlich 01.09.2025 gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bürger*innen / Bauen, Ordnung, Verkehr / Bauleitplanung / aktuelle Planverfahren veröffentlicht. 

Zusätzlich liegt der Planentwurf nebst Anlagen während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus, im Bürgerbüro öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse hierfür lautet Rathaus@neuenhaus.de. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei Bedarf auch per Post (Anschrift s.o.), Fax (05941/911-260) oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Neuenhaus, 21.07.2025                                                    Günter Oldekamp                                                                                                                                                                                                  Stadtdirektor     

Hier finden Sie die Planunterlagen und Bekanntmachung:

=> B-Plan Nr. 97 "Hardinger Straße" Stadt Neuenhaus