Rathaus Neuenhaus, Sitzungszimmer 15

Stadt Neuenhaus

Bauleitplanung

Der Rat der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 den Bebauungsplan Nr. 98 „KiTa Papestraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Durch die vorgenannte Bauleitplanung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte, Wohnbebauung und Erstellung eines Fuß- und Radweges geschaffen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 74/199, 74/200 und 74/201der Flur 19, Gemarkung Neuenhaus. Dieser Bereich grenzt nord-westlich an die Papestraße, süd-westlich an die Straße „Vechteufer“ und süd-östlich an die Veldhausener Straße.

Mit dem Tag der Bekanntmachung am 21.06.2025 tritt der vorgenannte Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Hier finden Sie die Planunterlagen und Bekanntmachung:

=> B-Plan Nr. 98 "KiTa Papestraße" Stadt Neuenhaus