Rathaus Neuenhaus, Sitzungszimmer 15

Samtgemeinde Neuenhaus und Stadt Neuenhaus

Bauleitplanung

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat mit Verfügung vom 30.05.2025 die vom Rat der Samtgemeinde Neuenhaus am 20.03.2025 beschlossene 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus (i. d. F. der Neubekanntmachung 2005) gem. § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Der Rat der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 den Bebauungsplan Nr. 95 "Erweiterung Hilten" gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 95  wurden am 10.06.2025 bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wird der geänderte Flächennutzungsplan gem. § 6 Abs. 5 BauGB wirksam. Weiter tritt der vorgenannte Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Hier finden Sie die Planunterlagen und Bekanntmachung:

=> 34. Änderung FNP Samtgemeinde Neuenhaus

=> B-Plan Nr. 95 "Erweiterung Hilten" Stadt Neuenhaus