Rathaus Neuenhaus, Sitzungszimmer 15

Gemeinde Osterwald

Bauleitplanung

Bekanntmachung der Gemeinde Osterwald

Der Rat der Gemeinde Osterwald hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Nördlich Industriestraße“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. geltenden. Fassung als Satzung beschlossen und die Begründung genehmigt

Gegenstand der Änderung ist die Änderung des § 1 d der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes dahingehend, dass der Verkauf von Elektrischen Hausgeräten und elektronischen Erzeugnissen nunmehr im Plangebiet möglich ist.

Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Bereich des v.g. Bebauungsplanes. Betroffen sind die Flurstücke 1/23, 1/29, 1/30, 1/31, 1/32, 268/2, 1/33, 3/269, 4/153 und Teilbereich aus 4/152 und 269/5 der Flur 7 der Gemarkung Osterwald, alle gelegen an der Industriestraße Ecke Georgsdorfer Straße in Osterwald.

Der Bebauungsplan mit Begründung kann gemäß § 10 Abs. 3, Satz 2 (BauGB) im Bauamt der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus während der Dienststunden und bei der Gemeinde Osterwald, Bimolter Straße 60, 49828 Osterwald (nach vorheriger Absprache Telefon Nr.: 05941/5512) von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Pläne können auch unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bürger*innen/Bauen, Ordnung, Verkehr/Bauleitplanung/Rechtskräftige Bauleitplanung/Gemeinde Osterwald eingesehen werden.

Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt der oben genannte Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 – 42 (BauGB) bezeichneten Vermögensnachteile und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 (BauGB) werden unbeachtlich:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Osterwald, Bimolter Straße 60, 49828 Osterwald unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Osterwald, 22.07.2025                                                       Gerda Brookman
                                                                                                    Bürgermeisterin


Hier finden Sie die Planunterlagen und Bekanntmachung:

==> B-Plan Nr. 14 "Nördlich Industriestraße" 1. vereinfachte Änderung"