42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Nördlich Buchenstraße“ der Stadt Neuenhaus.
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 09.10.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 20.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Nördlich Buchenstraße“ beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
Planungsanlass für o.g. Bauleitplanung ist der geplante Rückbau von Altgebäuden und Neubau von Mehrfamilienhäusern und Doppelbungalows durch einen Investor.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt durch Bereitstellung der Planunterlagen im Internet unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bauen und Umwelt/Bauleitplanung/aktuelle Planverfahren in der Zeit vom 09.09.2025 bis 09.10.2025 (einschließlich). Darüber hinaus ist dann auch während der Dienststunden im Bürgerbüro des Rathauses der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26 in 49828 Neuenhaus die Einsichtnahme in die Planunterlagen möglich. Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Anschrift s.o.), per Email (rathaus@neuenhaus.de) oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bauleitplanes wird gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltauswirkungen werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Neuenhaus, 01.09.2025 Günter Oldekamp Samtgemeindebürgermeister und Stadtdirektor