32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus (in der Fassung der Neubekanntmachung 2005) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82.1 „An der Landstraße, Erweiterung“ der Stadt Neuenhaus.
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 dem Entwurf zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82.1 „An der Landstraße, Erweiterung“ zugestimmt. Planungsanlass für o.g. Bauleitplanung ist die geplante Ausweisung weiterer Gewerbeflächen an der B 403 in der Stadt Neuenhaus.
Die Planentwürfe werden in der Zeit vom 04.06.2025 bis 04.07.2025 (einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bürger*innen / Bauen, Ordnung, Verkehr / Bauleitplanung / aktuelle Planverfahren öffentlich ausgelegt. Der Direktlink zur Unterseite lautet:
Eine Einsichtnahme ist darüber hinaus im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus während der Dienstzeiten im Bürgerbüro möglich. Während des o.g. Zeitraumes besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können auch per Post (Anschrift s.o.), per Email (rathaus@neuenhaus.de), Fax (05941/911-260) oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht gem. § 2 a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 82.1 “An der Landstraße, Erweiterung“ und zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:
- die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen, die menschliche Gesundheit und Emissionen
- die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte
- die Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft
- die Auswirkungen auf die Landschaft
- die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
- Aussagen zum Europäischen Netz – Natura 2000
- die Wechselwirkungen der o.g. Belange
- Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Wirkungsprognose und umweltrelevante Maßnahmen
- Brutvogelkartierung und Artenschutzbeitrag zur Bauleitplanung Nr. 82.1 „An der Landstraße, Erweiterung“
- Schalltechnische Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 82.1 “An der Landstraße, Erweiterung“
- Stellungnahme des Landkreises Grafschaft Bentheim, Abteilung Umwelt.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neuenhaus, 27.05.2025 Günter Oldekamp Samtgemeindebürgermeister und Stadtdirektor