Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 dem Entwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Der Rat der Gemeinde Osterwald hat in seiner Sitzung am 04.11.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Am Dorfgemeinschaftshaus“ zugestimmt. Planungsanlass für o.g. Bauleitplanung ist die geplante Ausweisung weiterer Wohnbauflächen.
Die Planentwürfe werden in der Zeit vom 01.12.2025 bis 02.01.2026 (einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bürger*innen / Bauen, Ordnung, Verkehr / Bauleitplanung / aktuelle Planverfahren öffentlich ausgelegt.
Eine Einsichtnahme ist darüber hinaus im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus während der Dienstzeiten im Bürgerbüro und im Gemeindebüro der Gemeinde Osterwald, Hauptstraße 21, 49828 Osterwald (nach vorheriger Anmeldung unter der Tel.-Nr. 05941/5512) möglich. Während des o.g. Zeitraumes besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können auch per Post (Anschrift s.o.), per Email (rathaus@neuenhaus.de) oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht gem. § 2 a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 15 “Am Dorfgemeinschaftshaus“ und zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:
- die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen, die menschliche Gesundheit und Emissionen
- die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte
- die Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft
- die Auswirkungen auf die Landschaft
- die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
- Aussagen zum Europäischen Netz – Natura 2000
- die Wechselwirkungen der o.g. Belange
- Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Wirkungsprognose und umweltrelevante Maßnahmen
- Faunistische Erfassungen Brutvögel und Artenschutzbeitrag zur Bauleitplanung Nr. 15 „Am Dorfgemeinschaftshaus“
- Wasserwirtschaftliche Vorplanung
- Stellungnahme des Landkreises Grafschaft Bentheim, Abteilung Umwelt
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neuenhaus, 21.11.2025 Günter Oldekamp Gerda Brookman Samtgemeindebürgermeister Bürgermeisterin

