Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 14.05.2025 dem Entwurf zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und der Öffentlichen Auslegung zugestimmt. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Bereich der Alten Piccardie der Gemeinde Osterwald Flächen als Sondergebiet „Windenergie“ ausgewiesen werden.
Für die Bauleitplanung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Umweltbericht gem. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Bestandsaufnahme
und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, insbesondere:
- die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen, die menschliche Gesundheit und Emissionen
- die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte
- die Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft
- die Auswirkungen auf die Landschaft
- die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
- Artenschutz
- Aussagen zum Europäischen Netz – Natura 2000
- die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
- Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Wirkungsprognose und umweltrelevante Maßnahmen
- Zusätzliche Angaben mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
- Abschließende Abwägung und Verfahren
- Bestandsaufnahme
und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, insbesondere:
- Artenschutzbeitrag zur 41. Änderung Flächennutzungsplan
- Vorprüfung Fauna-Flora-Habitat (FFH) zur 41. Änderung Flächennutzungsplan zum FFH – Gebiete „Dalum-Wietmarscher Moor“ und „Georgsdorfer Moor“
- Biotoptypenkarte und Biotoptypenkartierung 2022, Beschreibung der Biotoptypen zur 41. Änderung Flächennutzungsplan
- Restriktionsprüfung
- Ergebnisbericht Brutvögel und Standardraumnutzungsanalyse 2020 zur 41. Änderung Flächennutzungsplan
- Erfassung der Zug- und Rastvögel, Erfassungsergebnisse 2020 – 2022 zur 41. Änderung Flächennutzungsplan
- vorläufige Landschaftsbildbewertung zur 41. Änderung Flächennutzungsplan
- Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (vom 29.08.24 bis 30.09.24) aus dem Beteiligungsverfahren gem. § 3,1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) einschließlich Abwägungsvorschläge)
- Stellungnahme
Landkreis Grafschaft Bentheim:
- Grundsätzliche Anforderungen an den Umweltbericht
- Aussagen zur Berücksichtigung des bedeutsamen Wiesenvogelgebietes „Alte Piccardie“ im Umweltbericht, der Lebensraumbereiche für Brutvögel, Kulisse des Wiesenvogelschutzprogramms des NLWKN (Nds. Weg) und des Feuchtwiesenprogramms des Landkreises Grafschaft Bentheim, streng geschützte Wiesenvogelarten im Wiesenvogelgebiet „Alte Piccardie“, niedersachsenweite Bedeutung des Wiesenvogelgebietes, resultierende zu erwartende sehr erhebliche Umweltauswirkungen.
- Aussagen zu den umliegenden gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30-Biotope)
- Beeinträchtigung von Kompensationsflächen
- Stellungnahmen von BUND Landes- und Kreisverband und NABU bezüglich des Wiesenvogel- und Brutvogelgebiet im Landkreis Grafschaft Bentheim, der Trittsteinfunktion, Rastvogelkartierung, Fledermauskartierung, Amphibienkartierung, Überschwemmungsgebietes, Auswirkung auf Kompensationsflächen der Naturschutzstiftung und nach § 30 geschützten Biotopen und Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen.
- Stellungnahme und Hinweise des AKFW (Arbeitskreis Feuchtwiesenschutz Westniedersachsen e. V bezüglich Wiesenvogelgebiet Alte Piccardie und bedeutendem traditionellem Brutgebiet.
- Aussagen zum Überschwemmungsgebiet und Naturschutz.
- Stellungnahme
Landkreis Grafschaft Bentheim:
Der Planentwurf nebst Anlagen werden in der Zeit vom 26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bürger*innen / Bauen, Ordnung, Verkehr / Bauleitplanung / aktuelle Planverfahren veröffentlicht. Der Direktlink zur Unterseite lautet:
Zusätzlich liegt der Planentwurf nebst Anlagen während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus, im Bürgerbüro öffentlich aus. Während der Veröffentlichungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können per Email (rathaus@neuenhaus.de), per Post (Anschrift s.o.), Fax (05941/911-260) oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neuenhaus, 17.05.2025 Günter Oldekamp Samtgemeindebürgermeister