Bundestagswahl 2017
Welche Aufgaben hat der Bundestag?
Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die 630 Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. (Quelle: www.bundestag.de)
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.
Was bedeutet Briefwahl?
Wer am Wahltage verhindert ist, aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, der kann vorab wählen oder in Außnahmefällen auch am Wahltag selbst bis 15:00 Uhr Briefwahl beantragen und die Unterlagen mitnehmen.
Ab dem 21. August 2017 werden die Wahlbenachrichtigungskarten an alle Wahlberechtigten geschickt, auf der Rückseite dieser Karte befindet sich der Antrag auf die Briefwahl. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden, dann werden die Wahlunterlagen ausgehändigt (mit Vollmacht auch an eine Vertrauensperson, die Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte).
Es ist ebenfalls möglich, vor dem Versand der Wahlbenachrichtigung schriftlich einen Antrag auf Briefwahl zu stellen, sobald die Wahlunterlagen im Rathaus vorliegen, werden diese dann verschickt.
Ein Versand an eine Adresse im Ausland ist möglich, wenn sie beim Antrag auf Briefwahl angegeben wurde.
Weitere Informationen zur Briefwahl, Informationen für Deutsche im Ausland oder Informationen zur Bundestagswahl in leichter Sprache finden Sie hier.
Für Rückfragen zur Wahl können Sie sich auch gerne an unser Bürgerbüro unter der Telefon-Nr. 05941/911-902 oder per E-Mail an bleumer@neuenhaus.de wenden.