In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.
Die Gebühr für ein digitales Foto im Bürgerbüro wird 6 Euro betragen – bei mehreren Dokumenten pro Person wird nur eine einmalige Gebühr erhoben.
Digitale Bilder können auch bei zertifizierten Fotostudios und Fotograf*innen und auch bei einigen Drogerieketten erstellt werden.