Europawahl 2024

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt.

Dabei unterliegt die Wahl zum Europäischen Parlament  nicht einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern wird in nationalen Wahlgesetzen geregelt. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung, welche durch den deutschen Bundestag beschlossen werden, regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Zur Wahl des Europäischen Parlament im Jahr 2019 hatte die Wahlbeteiligung bei 61,3 % gelegen (europaweit: 50,6 %). In Deutschland hatten sich 37,8 Millionen Wählerinnen und Wähler beteiligt (europaweit: 216 Millionen).

Der Wahltermin

Die Bundesregierung hat in der Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2023 den 09. Juni 2024 als Wahltermin der Europawahl festgelegt.

Informationen für Wähler und Wahlbewerber zur Europawahl bietet Ihnen der Bundeswahlleiter auf seiner Homepage https://www.bundeswahlleiter.de/ an.

Hier können Sie die Wahlergebnisse der letzten Wahl der Samtgemeinde Neuenhaus einsehen:

Mit der Votemanager-App können die Wahlergebnisse auch auf mobilen Endgeräten abgerufen werden. Die Votemanager-App ist für iPhone oder iPad im Apple App Store und für Android im Google Play Store kostenfrei erhältlich.

Informationen zur Votmanager-App und zum Votemager finden Sie hier