Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Rat der Gemeinde Georgsdorf hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 folgenden Beschluss gefasst.
"Der Rat der Gemeinde Georgsdorf stellt fest, dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013 gemäß Festsetzung durch die Haushaltssatzung (Haushaltsplan) ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Nachdem die Bürgermeisterin die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2013 festgestellt hat und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vorliegt, wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG der Bürgermeisterin der Gemeinde Georgsdorf vorbehaltlos Entlastung erteilt."
Gem. § 129 Abs. 2 NKomVG liegen die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Zeit vom 08.03.2021 bis zum 16.03.2021 im Bürgerbüro der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus, öffentlich aus und kann nach vorheriger telefonischer Rücksprache unter 05941/911-0 eingesehen werden.
Georgsdorf, 05.03.2021 Die Bürgermeisterin Anja Schupe
Die Bekanntmachung in den Grafschafter Nachrichten erfolgt am 06.03.2021.