Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes 24. September 1980 (Nds. GVBl. 1980, 359) sind die nachfolgenden Straßen durch Beschluss des Rates der Stadt Neuenhaus vom 22.09.2020 mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Im Einzelnen umfasst die Widmung die folgenden Flurstücke: