Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Rat der Stadt Neuenhaus hat im Umlaufverfahren folgende Beschlüsse gefasst.
„Der Rat der Stadt Neuenhaus“ stellt fest, dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016 gemäß Festsetzung durch die Haushaltssatzung (Haushaltsplan) ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Nachdem der Stadtdirektor die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2016 festgestellt hat und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vorliegt, wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG vorbehaltlos Entlastung erteilt.“
Gem. § 129 Abs. 2 NKomVG liegen die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Zeit vom 26.02.2021 bis zum 08.03.2021 im Rathaus der Stadt Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus, während der Dienststunden öffentlich aus und kann nach vorheriger telefonischer Rücksprache unter der Tel. 05941/911-0 eingesehen werden.
Neuenhaus, 24.02.2021 Der Stadtdirektor Günter Oldekamp
Die Bekanntmachung in den Grafschafter Nachrichten am Donnerstag, 25.02.2021.