Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Rat der Samtgemeinde Neuenhaus hat im Umlaufverfahren folgende Beschlüsse gefasst.
"Der Rat der Samtgemeinde Neuenhaus stellt fest, dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016 gemäß Festsetzung durch die Haushaltssatzung (Haushaltsplan) ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Nachdem der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2016 festgestellt hat und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vorliegt, wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG dem Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Neuenhaus vorbehaltlos Entlastung erteilt."
Gem. § 129 Abs. 2 NKomVG liegt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Prüfungsbericht 2016 des Rechnungsprüfungsamtes in der Zeit vom 03.02.2021 bis zum 11.02.2021 im Bürgerbüro der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus, während der Öffnungszeiten öffentlich aus und kann nach vorheriger telefonischer Rücksprache unter 05941/911-0 eingesehen werden.
Neuenhaus, 01.02.2021 Der Samtgemeindebürgermeister Günter Oldekamp