Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Neuenhaus am 18. Februar 2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Die unten stehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die gemäß §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – in der zur Zeit geltenden Fassung – sowie § 111 Abs. 3 NKomVG i.V.m. § 15 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) – in der zurzeit geltenden Fassung – erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Grafschaft Bentheim am 20.03.2020 unter dem Aktenzeichen 0.1/902-15/28 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 30.03.2020 bis zum 06.04.2020 während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus, öffentlich aus und kann nach telefonischer Rücksprache unter 05941/911-0 eingesehen werden.
Neuenhaus, 26.03.2020
Günter Oldekamp Samtgemeindebürgermeister
Die Bekanntmachung in den Grafschafter Nachrichten erfolgte am Freitag, den 27.03.2020.