Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Rat der Gemeinde Osterwald hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 folgenden Beschluss gefasst.
"Der Rat der Gemeinde Osterwald stellt fest, dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012 gemäß Festsetzung durch die Haushaltssatzung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Nachdem die Bürgermeisterin die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2012 festgestellt hat und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vorliegt, wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG der Bürgermeisterin der Gemeinde Osterwald vorbehaltlos Entlastung erteilt."
Gem. § 129 Abs. 2 NKomVG liegt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 sowie der Schlussbericht 2012 des Rechnungsprüfungsamtes in der Zeit vom 05.03.2021 bis zum 15.03.2021 im Bürgerbüro der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus, während der Öffnungszeiten öffentlich aus und kann nach vorheriger telefonischer Rücksprache unter 05941/911-0 eingesehen werden.
Osterwald, 03.03.2021 Die Bürgermeisterin Gerda Brookman
Die Bekanntmachung in den Grafschafter Nachrichten erfolgt am Samstag, den 04.03.2021.