Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Georgsdorf am 06. Februar 2020 unten stehende Haushaltssatzung beschlossen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die gemäß §§ 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – in der zur Zeit geltenden Fassung erforderliche Genehmigung hinsichtlich der §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist durch den Landkreis Grafschaft Bentheim am 12.03.2020 unter dem Aktenzeichen 0.1/902-15/8 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 30.03.2020 bis zum 07.04.2020 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus, öffentlich aus und kann nach telefonischer Rücksprache unter 05941/911-0 eingesehen werden.
Georgsdorf, 26.03.2020
Anja Schupe Bürgermeisterin
Die Bekanntmachung in den Grafschafter Nachrichten erfolgte am Freitag, den 27.03.2020.