Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Rat der Gemeinde Esche hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 den Bebauungsplan Nr. 2.1 "Erweiterung Raterinks Esch" gemaß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung genehmigt.
Durch den Bebauungplan sollen im Bereich des Bahnhofsweges weitere Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB im Bauamt der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus während der Dienststunden und beim Bürgermeister der Gemeinde Esche, Herrn Herbert Snieders, nach telefonischer Vereinbarung unter 05941/6362, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Pläne können auch unter www.neuenhaus.de / Bürger*innen / Bauen, Ordnung, Verkehr / Bauleitplanung / rechtskräftige Bauleitplanung eingesehen werden.
Der Link zur Unterseite lautet: www.neuenhaus.de/buergerinnen/bauen-ordnung_verkehr/bauleitplanung/rechtskraeftige-bauleitplanung/
Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
Esche, 16.11.2021 Herbert Snieders Bürgermeister
Samtgemeinde