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Der Rat der Gemeinde Esche hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2021 dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 2.1 „Erweiterung Raterinks Esch“ zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16. Oktober 2018 gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 2.1 „Erweiterung Raterinks Esch“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht. Durch den Bebauungsplan sollen im Bereich des Bahnhofsweges weitere Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden.
– Umweltplanerischer Fachbeitrag – Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich Naturschutz und der Landschaftspflege, insbesondere • die Auswirkung auf Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte • die Auswirkung auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft • die Auswirkung auf die Landschaft • die Auswirkungen auf Menschen, die menschliche Gesundheit und Emissionen • die Auswirkung auf Kultur- und sonstige Sachgüter • die Wechselwirkungen zwischen den genannten Belangen • zum europäischen Netz – Natura 2000 • die Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen – Wirkungsprognosen auf die Schutzgüter • Auswirkungsprognosen • umweltrelevante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, Artenschutz, Kompensation und Überwachung erheblicher Auswirkungen Der Planentwurf einschließlich Begründung und umweltplanerischem Fachbeitrag wird in der Zeit vom 22. März 2021 bis 23. April 2021 (einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bürger*innen / Bauen, Ordnung, Verkehr / Bauleitplanung / aktuelle Planverfahren öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist darüber hinaus nach telefonischer Terminvereinbarung im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus (Tel.: 05941-911 0) und beim Bürgermeister der Gemeinde Esche, Ringstraße 2, 49828 Esche (nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 05941-6223) möglich. Während der Auslegungsfrist können alle an den Planungen Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen sowohl per Post (Anschrift s.o.) als auch per Mail (rathaus@neuenhaus.de), per Fax (05941/911-260) oder zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Bebauungsplan Nr. 2.1 „Erweiterung Raterinks Esch“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt. Für Bebauungspläne gem. § 13 b BauGB besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen.
Neuenhaus, den 13. März 2021 Hermann Berends Bürgermeister
Samtgemeinde