Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Die Mitarbeiter des Bauhofes sind seit Samstagnachmittag im Einsatz und bemühen sich, in zwei Schichten die Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet zu räumen und zu streuen.
Nach den starken Schneefällen mit Verwehungen am Wochenende wurden zuerst die Hauptverkehrs- und Verbindungsstraßen sowie die Hauptradwege und Verkehrsknotenpunkte geräumt. Kleinere Straßen, Wege und Plätze werden zeitnah von Eis und Schnee befreit. Seit Dienstag fährt der Bauhof aus der Innenstadt an markanten Punkten den Schnee ab.
Von einigen Anliegern kam die Beschwerde, dass der Schnee von den Räumfahrzeugen vor die Grundstückseinfahrten geschoben wurde. Das ist technisch nicht anders möglich. Der Schnee muss von der Straße an den Rand geschoben werden. Wenn vor den Zufahrten zu viel Schnee liegt, muss der Grundstücksbesitzer selbst "Hand anlegen". Dies gilt auch für parkende Autos an den Straßen, die von den Räumfahrzeugen zugeschoben wurden.
Die Stadt Neuenhaus weist darauf hin, dass der Winterdienst zur Verkehrssicherungspflicht gehört. Jeder Eigentümer ist in Höhe seines Grundstückes für die Freihaltung eines Gehstreifens von 1,50 m Breite verantwortlich. Diese Streifen müssen geräumt und bei Glätte mit abstumpfenden Mitten abgestreut werden.
Weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie in der Verordnung der Samtgemeinde Neuenhaus über Art und Umfang der Straßenreinigung.