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21.12.2020 | Corona-Virus

Landkreis verschärft Corona-Regeln ab Mittwoch, 23.12.2020

Bild Corona-Virus-News

Der Landkreis Grafschaft Bentheim verschärft seine Corona-Regeln. Das sind die neuen Regeln, die per Allgemeinverfügung definiert wurden und ab Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis vorerst Dienstag, 12. Januar 2021 gelten.

Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr

Die Ausgangsbeschränkung gilt für das gesamte Gebiet des Landkreises in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Ausgenommen ist Heiligabend (24. Dezember). Hier setzt die Ausgangsbeschränkung um 22 Uhr ein. Die eigene Wohnung bzw. das eigene Grundstück darf in diesem Zeitraum nicht verlassen werden. Ausgenommen sind natürlich Wege, die aus beruflichen oder ärztlich notwendigen Gründen unvermeidbar sind. Auch notwendige Gänge von Einzelpersonen mit dem Hund sind weiterhin möglich.

 

Besuchsreduzierung in Pflegeeinrichtungen

Der Besuch von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen ist wie folgt reglementiert: es dürfen nur noch zwei namentlich benannte Personen aus einem Haushalt zu Besuch.

 

Einführung der Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) in Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege

Außerdem besteht für Pflegepersonal, Personal wie Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (ohne Ventil) in der Pflegeeinrichtung und auf ihrem Gelände.

 

Einführung der Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) für Heil-/Pflege- und entsprechende Assistenzberufe

Mit dieser Regel haben Zahnärzte, Zahnarzthelfer/innen, Heilpraktiker usw. die Pflicht, eine FFP2-Maske (ohne Ventil) bei der Behandlung zu tragen.

 

Landrat Uwe Fietzek stellt klar: „Wir haben über weitere Verschärfungen nachgedacht. Diese werden bei einem weiteren Anstieg des Inzidenzwertes auch umgesetzt.“

„Wir werden trotz des in den nächsten Wochen eingesetzten Impfstoffes noch einen langen Atem haben müssen“, kündigt Landrat Fietzek an. Alle Verantwortlichen seien sich bewusst, dass es vereinzelt Ermüdungserscheinungen gebe. „Ich sage einmal deutlich: Meine Leute hier im Haus, ob im Gesundheitsamt, im Containment-Team und in vielen anderen Bereichen arbeiten seit Monaten am Limit. Jeder ist mit Herzblut bei der Sache und jeder weiß aus eigener Betroffenheit, was die einzelnen Maßnahmen und Einschränkungen im persönlichen Bereich bedeuten. Niemandem fällt das leicht.“

Der Landrat bittet die Religionsgemeinschaften, möglichst auf den Präsenz-Gottesdienst zu Weihnachten zu verzichten. "Das wäre für viele Menschen eine harte Entscheidung, dessen sind wir uns bewusst. Aber in dieser Zeit müssen wir leider auch daran denken."

Landrat Fietzek appelliert gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen eindringlich, gerade über die Weihnachtstage nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen: „Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger: Schenken wir uns zu Weihnachten Achtsamkeit und Vorsicht. Es wäre traurig, wenn sich Weihnachten im Nachhinein als infektionstreibendes Fest herausstellen sollte.“

  • Nds. Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus SARS-CoV-2 -> tritt außer Kraft am 23.12.2020
    Nds. Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus SARS-CoV-2 -> tritt außer Kraft am 23.12.2020400 KB
  • Nds. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus SARS-CoV-2 -> tritt in Kraft am 23.12.2020
    Nds. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus SARS-CoV-2 -> tritt in Kraft am 23.12.2020194 KB
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