Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Rat der Gemeinde Osterwald hat in seiner Sitzung am 05.11.2019 folgenden Beschluss gefasst.
"Der Rat der Gemeinde Osterwald stellt fest, dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2011 gemäß Festsetzung durch die Haushaltssatzung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Nachdem die Bürgermeisterin die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2011 festgestellt hat und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vorliegt, wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG der Bürgermeisterin der Gemeinde Osterwald vorbehaltlos Entlastung erteilt."
Gem. § 129 Abs. 2 NKomVG liegt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 sowie der Schlussbericht 2011 des Rechnungsprüfungsamtes in der Zeit vom 11.11.2019 bis zum 19.11.2019 im Bürgerbüro der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Osterwald, 08.11.2019 Die Bürgermeisterin Gerda Brookman
Die Bekanntmachung in den Grafschafter Nachrichten erfolgt am Samstag, den 09.11.2019.