Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Windenergie Frensdorfer Wald
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Bekanntmachung
Planunterlagen zur 40. Änderung FNP
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