Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat mit Verfügung vom 08. November 2023 die vom Rat der Samtgemeinde Neuenhaus am 19. September 2023 beschlossene 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus (i.d.F. der Neubekanntmachung 2005) gem. § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB bekanntgemacht.
B-Plan Nr. 14 "Nördlich Industriestraße" Gemeinde Osterwald
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