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Stadtplan

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Gemeinsame Bekanntmachung der Samtgemeinde Neuenhaus und der Gemeinde Esche

25. Änderung des Flächennutzungsplanes (i.d.F. der Neubekanntmachung 2005) der Samtgemeinde Neuenhaus und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet Biogasanlage“ der Gemeinde Esche

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 13.02.2019 dem Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.

Der Rat der Gemeinde Esche hat  in seiner Sitzung am 12.02.2019 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet Biogasanlage“ zugestimmt.

 

Planungsanlass für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 sind die Planungen eines Betreibers eine vorhandene Biogasanlage zu erweitern.

 

Geltungsbereich (238 KB)

 

 

Die Planentwürfe, einschließlich Begründung, Umweltbericht und wasserwirtschaftlicher Vorplanung liegen in der Zeit vom 11.03.2019 bis 12.04.2019 (einschließlich) während der Dienststunden im Bürgerbüro des Rathauses der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26 in 49828 Neuenhaus und im Bürgermeisterbüro der Gemeinde Esche, Ringstr. 2, 49828 Esche (nach telefonischer Vereinbarung 05941/6223) zu jedermanns Einsicht aus.

Die Unterlagen können auch unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bauen und Umwelt/Bauleitplanung eingesehen werden.

 

Umweltbezogene Informationen:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind unter anderem verfügbar:

 

Umweltbericht gem. § 2 a BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet Biogasanlage“ und zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

  • Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:
  • die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und –objekte
  • Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft
  • Auswirkungen auf die Landschaft
  • die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und die menschliche Gesundheit, Emissionen
  • die Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter
  • die Wechselwirkungen der o.g. Belange
  • Aussagen zum Europäischen Netz – Natura 2000
  • Aussagen zur Anfälligkeit für Unfälle und Katastrophen

 

inkl. Artenschutzbeitrag

Untersuchung zur Oberflächenentwässerung sowie wasserwirtschaftliche Vorplanung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet Biogasanlage“

 

Stellungnahme des Landkreises Grafschaft Bentheim Abteilung für Natur und Landschaft, Wasser und Boden und bezüglich des Brandschutzes

 

Stellungnahme des Vechteverbandes bzgl. des Hochwasserschutzes

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Panunterlagen einsehen und Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Neuenhaus, 02.03.2019              

 

Günter Oldekamp                            Hermann Berends

Samtgemeindebürgermeister          Bürgermeister

 

 

 

 

https://www.neuenhaus.de
erstellt am 02.03.2019

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