Bekanntmachung - 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Heysenstiege) i.d.F. der Neubekanntmachung 2005 der SG Neuenhaus
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (i.d.F. der Neubekanntmachung 2005) gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
Durch die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Bereich der Heysenstiege an die tatsächlich vorherrschende Nutzung angepasst. Die bisherige gewerbliche Nutzung soll aufgehoben und als Wohnbaufläche und gemischte Baufläche dargestellt werden.
Der Planentwurf kann in der Zeit vom 06.09.2018 bis 08.10.2018 (einschl.) während der Dienststunden im Bürgerbüro des Rathauses der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus, eingesehen werden.
Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Anschrift s. o.), Fax (05941/911-260) oder per Email (rathaus@neuenhaus.de) eingereicht werden. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Samtgemeinde Neuenhaus unter www.neuenhaus.de unter der Rubrik Bauen und Umwelt / Bauleitplanung / aktuelle Planverfahren eingesehen werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bauleitplanes wird gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltauswirkungen werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Neuenhaus, 27.08.2018
Günter Oldekamp
Samtgemeindebürgermeister
erstellt am 30.08.2018