Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuenhaus für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Neuenhaus am 30. Mai 2018 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die gemäß § 120 Abs. 2 des NKomVG erforderliche Genehmigung hinsichtlich des § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist durch den Landkreis Grafschaft Bentheim am 02.07.2018 unter dem Aktenzeichen 0.1/902-15/2 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 09.07.2018 bis zum 17.07.2018 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus, öffentlich aus.
Neuenhaus, 06.07.2018
Günter Oldekamp
Stadtdirektor
Die Bekanntmachung in den Grafschafter Nachrichten erfolgte am Samstag, 07.07.2018.
erstellt am 06.07.2018