Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim wurden die strategischen Lärmkarten für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr erarbeitet. Dazu wurden die Basisdaten (Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen, Ampeln) für die neue Runde der Lärmkartierung erhoben und vorbereitet und daraus ein Berechnungsmodell generiert.
Zwischenzeitlich wurden alle geprüften Daten in das Berechnungsmodell integriert und allen lärmkartierten Gemeinden in Form von Lärmkarten für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Lärmkarten der 4. Runde stehen auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier die entsprechenden Links: LDEN LNight siehe auch ganz unten stehende Tabelle mit den Betroffenheiten. In der Folge ist nun von der Samtgemeinde Neuenhaus der Lärmaktionsplan zu überarbeiten. Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe Betroffene zu ermitteln und vor den negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert. Für die Umsetzung möglicher Lärmaktionsmaßnahmen an den Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Für die ausschließlich in Neuenhaus lärmkartierten Hauptverkehrsstraßen, die B 403 und die L 45 ist dies die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Lingen. Eine Verpflichtung auf Umsetzung von Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist sieht das BImSchG nicht vor
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