Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 den Entwurf zum Lärmaktionsplan in der Fassung vom 08.05.2024 beschlossen. Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes soll dem Umgebungslärm europaweit einheitlich begegnet werden sowie entsprechend Minderungsmaßnahmen erarbeitet werden.
Gemäß § 47 Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden und rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Die Offenlage des Lärmaktionsplanes findet in Form einer öffentlichen Planauslegung statt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes steht in der Zeit vom 07.08.24 bis einschließlich 21.08.24 auf der Homepage der Samtgemeinde Neuenhaus www.neuenhaus.de zur Verfügung. Gleichzeitig liegt der Entwurf während dieser Zeit im Bürgerbüro der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus während der Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit Vorschlägen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift an die o.g. Adresse abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Neuenhaus, 05.08.2024 Günter Oldekamp Samtgemeindebürgermeister
Samtgemeinde