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in den Gemeinden Hoogstede, Georgsdorf, Osterwald und Twist in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland
Aufstellung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Georgsdorfer Moor" (NSG WE 290) in den Gemeinden Hoogstede, Georgsdorf, Osterwald und Twist in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland
Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes gem. § 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG).
Der Landkreis Grafschaft Bentheim plant zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) die Aufstellung einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Georgsdorfer Moor“. Es umfasst auch die ehemaligen Naturschutzgebiete „Neuringer Wiesen“ und „Hootmanns Meer“. Das Naturschutzgebiet (NSG) umfasst das Teilgebiet „Georgsdorfer Moor“ des Europäischen Vogelschutzgebietes V 13 „Dalum-Wietmarscher und Georgsdorfer Moor“ (DE 3408-401). Das etwa 1.100 ha große auszuweisende NSG befindet sich in den Gemeinden Hoogstede, Georgsdorf, Osterwald und Twist. Es befindet sich nordwestlich des Ortes Georgsdorf im Grenzgebiet zwischen den Landkreisen Emsland (Gemeinde Twist) und Grafschaft Bentheim in der Samtgemeinde Emlichheim (Gemeinde Hoogstede) und der Samtgemeinde Neuenhaus (Gemeinde Osterwald, Gemeinde Georgsdorf).
Das zukünftige NSG ist ein Hochmoorrest des ehemals zusammenhängenden Hochmoorkomplexes des Bourtanger Moores, das in den 1950er Jahren im Rahmen des „Emslandplanes“ entwässert und landwirtschaftlich nutzbar gemacht wurde. Bis heute befindet sich der überwiegende Teil des Gebiets in der Abtorfung, so dass nur wenige Relikte des ursprünglichen Moores erhalten blieben.
Zurzeit wird das Verfahren zum Erlass der Verordnung durchgeführt.
Der Verordnungsentwurf mit Begründung und Karten liegt vom 10. Juni 2024 bis zum 21. Juli 2024 an folgenden Stellen für jede/r, während der Öffnungszeiten der jeweiligen Stellen, öffentlich zur Einsicht aus:
Während der Auslegungszeit kann jede/r bei der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus, der Samtgemeinde Emlichheim, Hauptstr. 24, 49828 Emlichheim, der Gemeinde Twist, Flensbergstr. 7, 49767 Twist, dem Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn oder dem Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen Bedenken, Hinweise oder Anregungen zum Verordnungsentwurf vorbringen.
Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Unterlagen sind ebenfalls ab dem 10. Juni 2024 auf der Webseite des Landkreises Grafschaft Bentheim unter www.grafschaft-bentheim.de/georgsdorfermoor einsehbar.
Emlichheim/Neuenhaus, 01.06.2024
Ansgar Duling Günter Oldekamp Samtgemeindebürgermeister Emlichheim Samtgemeindebürgermeister Neuenhaus
Samtgemeinde