Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in der Stadt Neuenhaus

Im Frühjahr werden die Raupen des Eichenprozessionsspinners wieder flächendeckend in ganz Neuenhaus an Eichen auftreten. Problematisch sind insbesondere die feinen Brandhärchen der Raupen. Sie können bei manchen Menschen zu allergischen Reaktionen wie Hautirritationen oder Atembeschwerden führen. Die Stadtverwaltung hat entsprechende Vorbereitungen getroffen und in Abstimmung mit dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden eine angepasste Bekämpfungsstrategie erarbeitet.
Die Bekämpfung erfolgt nach dieser einheitlichen Kategorisierung:

Kategorie 1:
Stark   frequentierte   öffentliche   Bereiche   mit   regelmäßiger   Nutzung   durch Fußgänger   oder   Radfahrer. z. B.:   Schulen,   Kindergärten   und   öffentliche Spielplätze. Hier ist eine Bekämpfung erforderlich.

Kategorie 2:
Betroffen  sind  mäßig  frequentierte  öffentliche  Straßen,  Wege  oder  Plätze,  wo Fußgänger   oder   Radfahrer   zu   erwarten   sind,   ohne   dass   eine   realistische Möglichkeit   besteht,   auf   Alternativen   auszuweichen.   Die   Bekämpfung   des Eichenprozessionsspinners erfolgt nachrangig zu Kategorie 1, sofern hierfür noch Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Kategorie 3:
Gering  frequentierte  öffentliche  Bereiche  mit  gelegentlicher  Nutzung  der  Straßen oder  Wege  durch  Fußgänger  oder  Fahrradfahrer  die  sich  z.  B.  im  Außenbereich oder  an  Siedlungsrändern  befinden.  Die  Verkehre  können  auf  andere  Strecken ausweichen. In diesem Fall sind Warnschilder oder Hinweise ausreichend.

Kategorie 4:
Die   befallenen   Bäume   stehen   entfernt   von   menschlichen   Siedlungen   oder öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden. Hier reicht eine allgemeine Warnung über Medien aus.

Auf die Gefahrstellen durch den EPS wird durch Schilder hingewiesen.

Für  das  Jahr  2021 setzt die Stadt  Neuenhaus weiterhin vorrangig auf das Absaugen der Nester und Raupen als wirkungsvollste Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung. Für die Absaugmaßnahmen an öffentlichen Bäumen wurde bereits ein entsprechendes Fachunternehmen unter Vertrag genommen.  In der  Zeit  von  Anfang Juni  bis  Ende  August  wird  diese  Firma  an einem  festen  Wochentag  das  Absaugen  des  EPS  übernehmen.  Am effizientesten können die Absaugmaßnahmen nach der Verpuppung der Raupen durchgeführt werden. Bei mechanischen Maßnahmen vor diesem Larvenstadium zeigt die Erfahrung, dass nicht die gesamte Population erfasst wird.  Im vergangenen Jahr war das ungefähr Mitte Juni.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Anbringen von sogenannten EPS-Fallen und das Umwickeln der Baumstämme mit Stretch Folie, als nicht wirksam herausgestellt hat. Das Absaugen wird durch diese Maßnahme noch behindert.  Die vorhandenen Kästen wurden für die neuen Season gesäubert.  Auf den Einsatz von chemischen  Mitteln wird vorerst verzichtet.  
Die Bekämpfung durch die Stadt Neuenhaus erfolgt ausschließlich auf den öffentlichen Flächen der Stadt und nicht an privaten Bäumen. Die Stadt empfiehlt allen Eichenbaumbesitzer, bei einem Raupenbefall ein Fachunternehmen mit der Entfernung zu beauftragen.
Ein Befall von privaten Bäumen muss nicht gemeldet werden. Sollten Sie einen Befall einer Eiche im öffentlichen Bereich feststellen können Sie diesen gerne über die
Befallsmeldung melden.