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Geburtsurkunde / Geburtenregister

Details
Standesamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Brigitte Lefers 05941 911-101 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.




An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.



Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.




Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.



Rechtsgrundlage


  • §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)



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