Menü

Inhalt | Impressum| Rechtliches
Startseite DE NL

Sprachauswahl:
Deutsch: Deutsch Nederlands: Nederlands
neuenhaus.de durchsuchen:

menublock
Menu

Samtgemeinde Neuenhaus


Startseite
  • Was gibt's Neues?
    • Aktuelles


Zusätzliches Menü;

  • Rathaus & Bürgerservice
  • Bekanntmachungen
  • Was gibt's Neues?
    • Nachrichten aus der Grafschaft
    • Nachrichten aus der Samtgemeinde
    • Aktuelles
    • Neues aus dem Rathaus
    • Archiv
  • Samtgemeinde & Mitgliedsgemeinden
  • Familie & Bildung
  • Gesundheit & Soziales
  • Gedenkstätten
  • Freizeit
  • Tourismus
  • Wirtschaft & Verkehr
  • Bauen & Umwelt
  • Kontakt
  • Bildergalerien

Du findest uns auf

Du findest uns auf

Radiosender Dinkelwelle

Radiosender Dinkelwelle

Neuenhaus Tourismus

Neuenhaus Tourismus
weitere Informationen

Seniorenbeirat

Seniorenbeirat

Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrtermine

Informationen zum Hundegesetz

Informationen zum Hundegesetz

Defibrillatoren in Samtgemeinde

Defibrillatoren in Samtgemeinde

http://entwicklungskonzept-neuenhaus.de/aktuelles/neuigkeiten-aus-dem-projekt/
http://www.grafschafter-breitband.de/

Rats- und Bürgerinfosystem

Rats- und Bürgerinfosystem

Veranstaltungen

Veranstaltungen

Bürger-Broschüre

Bürger-Broschüre

KomSIS

KomSIS
weitere Informationen

Fundbüro Online

Fundbüro Online

Mängelmeldung

Mängelmeldung

Hilfe im Notfall

Hilfe im Notfall

Asylkreis Neuenhaus

Asylkreis Neuenhaus

Stadtplan

Stadtplan

Winterdienst

Die Samtgemeinde Neuenhaus weist für ihren Zuständigkeitsbereich auf die Regelungen des Winterdienstes wie folgt hin:

Auf den klassifizierten Durchgangsstraßen wird in allen Gemeinden der Winterdienst von den Straßenmeistereien erledigt. Die eigenen Bauhöfe der Stadt und der Gemeinden streuen und räumen vor allem Schulwege, Bushaltestellen, gefährliche Kreuzungen und Gefällestrecken. Nur bei extremen Glatteis-Situationen werden stärker frequentierte Fahrbahnen bearbeitet.

 

In den Außenbereichen der Samtgemeinde sowie in den Siedlungsbereichen wird in der Regel weder geräumt noch gestreut. Jeder Eigentümer ist in Höhe seines Grundstückes von 7 bis 20 Uhr für die Freihaltung eines Gehstreifens von 1,50 Meter Breite verantwortlich. An Sonn- und Feiertagen gilt dies von 9 bis 20 Uhr. Wer nicht räumt, riskiert ein Bußgeld und haftet im Schadensfall.

 

Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Neuenhaus (34 KB)

 

Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Neuenhaus (33 KB)
 

http://www.neuenhaus.de
erstellt am 04.12.2017

Artikel versenden
Druckversion anzeigen



Seitenanfang