Winterdienst
Die Samtgemeinde Neuenhaus weist für ihren Zuständigkeitsbereich auf die Regelungen des Winterdienstes wie folgt hin:
Auf den klassifizierten Durchgangsstraßen wird in allen Gemeinden der Winterdienst von den Straßenmeistereien erledigt. Die eigenen Bauhöfe der Stadt und der Gemeinden streuen und räumen vor allem Schulwege, Bushaltestellen, gefährliche Kreuzungen und Gefällestrecken. Nur bei extremen Glatteis-Situationen werden stärker frequentierte Fahrbahnen bearbeitet.
In den Außenbereichen der Samtgemeinde sowie in den Siedlungsbereichen wird in der Regel weder geräumt noch gestreut. Jeder Eigentümer ist in Höhe seines Grundstückes von 7 bis 20 Uhr für die Freihaltung eines Gehstreifens von 1,50 Meter Breite verantwortlich. An Sonn- und Feiertagen gilt dies von 9 bis 20 Uhr. Wer nicht räumt, riskiert ein Bußgeld und haftet im Schadensfall.
erstellt am 04.12.2017